Das Landgericht Bamberg hat seine Zuständigkeit erweitert und wird künftig alle Cybercrime-Fälle aus Bayern verhandeln, die von der Zentralstelle Cybercrime Bayern angeklagt werden. Diese Änderung tritt am 1. Oktober in Kraft und umfasst auch Wirtschaftsstrafsachen, die mit Cybercrime in Verbindung stehen.
Wichtige Punkte
- Erweiterung der Zuständigkeit des Landgerichts Bamberg für Cybercrime-Fälle.
- Einrichtung einer fünften Strafkammer zur Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen im Bereich Cybercrime.
- Zwei spezialisierte Strafkammern am Landgericht Bamberg für Internet-basierte Straftaten.
Hintergrund der Änderung
Die Entscheidung, die Zuständigkeit des Landgerichts Bamberg zu erweitern, ist das Ergebnis einer Änderung der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung der Justiz. Diese Änderung zielt darauf ab, den steigenden Herausforderungen im Bereich der Cyberkriminalität gerecht zu werden. Die neue Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft.
Neue Strafkammer
Um die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen, wurde am Landgericht Bamberg eine fünfte Strafkammer eingerichtet. Diese Kammer wird sich insbesondere mit Wirtschaftsstrafsachen im Bereich Cybercrime befassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Effizienz und Spezialisierung in der Bearbeitung solcher Fälle zu erhöhen.
Bestehende Kammern
Bereits jetzt gibt es in Bamberg eine vierte Strafkammer, die sich mit allen von der Zentralstelle Cybercrime angeklagten Fällen beschäftigt. Mit der neuen fünften Kammer wird es nun zwei spezialisierte Strafkammern geben, die sich ausschließlich mit Internet-basierten Straftaten auseinandersetzen. Dazu gehören unter anderem:
- Betrug durch Fake-Shops
- Betrug auf Trading-Plattformen im Internet
Zentralstelle Cybercrime Bayern
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat ihren Sitz in Bamberg und ist seit 2015 für herausgehobene Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität im Freistaat zuständig. Mit der neuen Regelung wird die ZCB nun eng mit dem Landgericht Bamberg zusammenarbeiten, um die Bearbeitung von Cybercrime-Fällen zu optimieren.
Fazit
Die Erweiterung der Zuständigkeit des Landgerichts Bamberg und die Einrichtung einer spezialisierten Strafkammer sind bedeutende Schritte im Kampf gegen Cyberkriminalität in Bayern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Effizienz der Justiz zu steigern und die Sicherheit im Internet zu erhöhen.
Quellen
- Landgericht Bamberg künftig mit Cybercrime-Schwerpunkt, Borkener Zeitung.
- Bayern: Landgericht Bamberg künftig mit Cybercrime-Schwerpunkt – n-tv.de, N-TV.
- Landgericht Bamberg künftig mit Cybercrime-Schwerpunkt, Augsburger Allgemeine.